Oberschule Brandenburg Nord

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Hausordnung

Inhalt:

Geltungsbereich
Unterrichtszeiten
Pausenregelung
allgemeine Verhaltensregeln
Verstöße, Schulbummelei
Turnhallen-/Sportplatzordnung
Zerstörungen, Unfälle
Feuer, Katastrophen
Fahrzeuge


1. VORWORT

Die vorliegende Hausordnung ist das Ergebnis einer breiten Aussprache zwischen Schülern, Eltern und Lehrern der Oberschule Brandenburg Nord. Sie hat das Ziel, dass alle am Schulleben Beteiligten eine Richtlinie zum Handeln haben und die Unterrichts - und Erziehungsarbeit im Interesse der Schüler optimal und sinnvoll gestaltet werden kann.

Die Hausordnung kann nur wirksam werden, wenn:

· die in ihr enthaltenen Maßnahmen und Richtlinien von allen akzeptiert werden.

· erkannt wird, dass gemeinsames Lernen, gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz voraussetzt.

· gelernt wird, dass man Pflichten zu erfüllen und Rechte anderer zu achten hat.

· jeder Verstöße gegen die Hausordnung anspricht und sich mit den Betreffenden kritisch auseinandersetzt.

· man sich mit seiner Schule identifiziert und in der Öffentlichkeit zu einem positiven Bild beiträgt.

Um die Schulorganisation für jeden überschaubar und abrechenbar zu gestalten, müssen Regeln und Normen gefunden werden, die das Verhalten in bestimmten Situationen konkret festlegen.

Die Hausordnung ist nicht gegen jemanden erlassen, sondern sie ist eine Rahmenordnung für Schüler, Eltern, Lehrer und technisches Personal der Oberschule Brandenburg Nord.

2. GELTUNGSBEREICH

Die Hausordnung gilt im Bereich des gesamten Schulgrundstückes. Dieses ist wie folgt festgelegt.

- Schulgebäude

- Eingangsbereich (Hof vor der Schule)

- Pausenhöfe (Nordhof, Westhof)

- Sportplatz

- Turnhalle


3. UNTERRICHTS- UND PAUSENZEITEN

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ( Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg) wird von Montag bis Freitag Unterricht erteilt. Die Pausenzeit am Vormittag muss insgesamt 50 Minuten betragen.

Für die Oberschule Brandenburg Nord gilt folgender Tagesablauf:

1. Stunde ..7.50 Uhr - 8.35 Uhr

Blockunterricht
inkl. 5 min. Pause

2. Stunde ..8.40 Uhr - 9.25 Uhr
3. Stunde ..9.45 Uhr - 10.35 Uhr
Blockunterricht
inkl. 5 min. Pause
4. Stunde 10.40 Uhr - 11.25 Uhr
5. Stunde 11.50 Uhr - 12.35 Uhr
6. Stunde 12.50 Uhr - 13.35 Uhr
Blockunterricht
inkl. 5 min. Pause
7. Stunde 13.35 Uhr - 14.25 Uhr
8. Stunde 14.30 Uhr - 15.15 Uhr bzw. AG-Angebote

Am Montag, Dienstag und Donnerstag besteht im Rahmen der Ganztagsangebote die Möglichkeit ab 7.15 Uhr den offenen Frühbeginn zu nutzen und die Hausaufgabenbetreuung bis 15.15 Uhr.

Das Betreten der Schule zu schulischen Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit ist nur nach Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt. Der zuständige Lehrer ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Schule und die Aktivierung der Alarmanlage verantwortlich.

3.1. PAUSENREGELUNG

  • Um 7.40 Uhr betreten die Schüler*innen selbständig das Gebäude und begeben sich auf direktem Weg in den entsprechenden Raum.
  • 9.25 Uhr bis 9.35 Uhr Frühstückspause im Unterrichtsraum - ohne Handy, anschließend nach dem Klingeln: 9.35 Uhr bis 9.50 Uhr Hofpause auf dem Nord- bzw. Westhof. Der Eingangsbereich der Schule ist kein Pausenhof.

Nach dem Vorklingeln (9.45 Uhr) begeben sich die Schüler in die Räume.

  • Mittagspausen von 11.25 Uhr bis 11.50 Uhr und 12.35 bis 12.50 Uhr

Nach dem Vorklingeln (11.45 Uhr bzw.12.45 Uhr) begeben sich die Schüler in die Räume.

In der Mittagspause muss jeder Schüler im Speiseraum um ein diszipliniertes Anstehen und einen höflichen Umgangston gegenüber dem Verkaufspersonal und aufsichtführenden Lehrern bemüht sein. Rücksichtnahme gegenüber jüngeren Schülern ist selbstverständlich, ebenso die Sauberkeit auf den Tischen.

Die Cafeteria ist eine handyfreie Zone!


3.2. WICHTIGE HINWEISE

· Die Schüler halten sich vor Unterrichtsbeginn auf dem Hof vor der Schule auf. Bei Regen oder extremer Kälte erfolgt der Einlass bereits ab 7.30 Uhr. Die Aufsicht wird dann von den aufsichtführenden Lehrkräften gewährleistet.

· In den Regenpausen (Ansage über den Schulfunk) bleiben die Schüler auf den Fluren.

· Nach Hofpausen, bei Raumwechsel und nach dem Sportunterricht ist auf Pünktlichkeit zu achten.

· Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer bei der Klasse oder Gruppe sein, informiert der Klassen- oder Kurssprecher die stellvertretende Schulleiterin bzw. das Sekretariat.

· Nach Unterrichtsende wechseln Schüler und Lehrer bei Bedarf die Räume. Die Schüler sind verpflichtet, die Räume in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu hinterlassen.

· An folgenden Stellen führen Lehrer in den großen Pausen Aufsicht:  Nordhof, Westhof, Flure des Schulgebäudes. Der Eingangsbereich ist nicht als Pausenhof zu nutzen.

· In den Pausen um 9.25 Uhr, 11.25 Uhr und 12.35 Uhr darf das Schulgelände nicht verlassen werden.

· In der Mittagspause steht nur den  Schüler*innen und  Lehrkräften, die zu Mittag essen, die Cafeteria zur Verfügung die zu Mittag essen, ist ein Platz am Tisch zu gewähren.

· Die Toiletten und ihre Vorräume sind keine Aufenthaltsräume. Jeder sollte die Toilette so verlassen, wie er wünscht, sie vorzufinden.

· Das Behinderten-WC steht nur den körperlich eingeschränkten Schüler*innen zur Verfügung.

· Für Abfälle sind die aufgestellten Papierkörbe zu nutzen!

· Essen während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet! Trinken ist bei Bedarf möglich.

· Handys sind immer auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren, auch während der Frühstückspause

· Ein Handy kann grundsätzlich eingezogen werden, sobald ein Schüler/eine Schülerin bei der unerlaubten Handynutzung im Unterricht angetroffen wird.

· Alle Arten von Kopfhörern sind in der Schultasche aufzubewahren.

· Feuerlöscher sind nur im Brandfall zu benutzen.

· Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten!


4. ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN IN DER SCHULE

Um eine ruhige und angenehme Atmosphäre in der Schule zu schaffen, müssen alle um ein rücksichtvolles und entgegenkommendes Verhalten bemüht sein. Das heißt, das jeder bestrebt sein muss, andere nicht zu stören, zu belästigen oder gar zu gefährden.

Folgendes ist untersagt:

  • Lärm und Störungen während der Unterrichtszeit
  • Gebrüll und Getobe in den Pausen

  • Anstellen von Musikboxen
  • Verunreinigungen des Schulgebäudes und – Geländes.

  • Ordern eines Lieferservices während der Schulzeit
  • Beschimpfungen anderer Personen, Raufereien und Schlägereien
  • Fotografieren sowie die Aufnahme (Video und Audio) von Mitschüler*innen, Lehrer*innen und weiterem Schulpersonal mit Handys oder anderen Geräten ohne deren Zustimmung
  • Rauchen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
    Zuwiderhandlungen
    werden entsprechend § 64 Absatz 2 und 3 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) geahndet.
  • Genuss von Alkohol, das Mitbringen und der Konsum von illegalen Drogen jeder Art auf dem Schulgelände
  • Beschädigung des Mobiliars bzw. der Lehr- und Lernmittel
  • Bemalen und Besprühen von Wänden und Gegenständen
  • Mitbringen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen
  • Mitbringen und Zünden von Feuerwerkskörpern
  • das sicht - und hörbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (entsprechend § § 86 und 86a Strafgesetzbuch)
  • Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit werden in keiner Form toleriert.

Alle Lehrer sind angehalten, in dieser Beziehung auf die Schüler einzuwirken. Ihren Anforderungen ist Folge zu leisten!


4.1. KLASSENZIMMER UND FACHRÄUME

Vor dem Verlassen der Unterrichtsräume muss beachtet werden:

- Tafel reinigen

- Fenster verschließen

- Licht und technische Geräte ausschalten, wenn sie nicht mehr genutzt werden

- Tische ordnen und nach Randstunden die Stühle hochstellen

- Abfälle in den aufgestellten Mülleimern entsorgen,
auf eine Mülltrennung achten: Papier, Plastik, Restmüll

In den Fachräumen muss auf besondere Gefahrenquellen geachtet werden!

Verantwortlich: unterrichtende Lehrkräfte, Schüler*innen


4.2. ZERSTÖRUNGEN, UNFÄLLE

Alle Schäden und Unfälle sind sofort dem unterrichtenden bzw. aufsichtführenden Lehrer, dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden. Wer nachweislich Schäden oder Zerstörungen verursacht bzw. Unfälle herbeiführt, wird zur Verantwortung gezogen. Ihm drohen weiterhin Schadenersatzforderungen der Stadtverwaltung und Anzeigen geschädigter Schüler.

Unfälle sind unbedingt im Sekretariat zu melden! Schadens- und Unfallformulare sind im Sekretariat erhältlich.

Das Sekretariat ist für Schüler, außer in Notfällen, täglich in der großen Pause um 11.35  Uhr geöffnet.


4.3. LEHRERZIMMER

Schüler dürfen das Lehrerzimmer nicht betreten. Nur aus wichtigen Gründen sollten Lehrer im Lehrerzimmer während der Pausen oder in der unterrichtsfreien Zeit aufgesucht werden.


4.4. FUNDSACHEN

Alle Fundsachen sind im Lehrerzimmer abzugeben. Dort können täglich bis 14.00 Uhr vergessene oder verlorene Gegenstände abgeholt werden.


4.5. NUTZUNG UND ABSTELLEN VON FAHRZEUGEN

Es ist darauf zu achten, dass Mopeds auf dem öffentlichen Parkplatz vor der Auffahrt zur Schule und Fahrräder im Fahrradständer auf dem Schulhof abgestellt werden!

E-Roller sind wie Fahrräder zu behandeln und werden wie für Fahrräder üblich in den Fahrradständern "geparkt".

Das Abstellen an Zäunen und in Büschen ist verboten und wird geahndet!

Die Schule übernimmt keine Haftung für diese Fahrzeuge!

Gleichfalls verboten ist das Befahren des Schulgeländes!


4.6. SCHULVERANSTALTUNGEN AUßERHALB DER SCHULZEIT

Alle Veranstaltungen der Klassen oder Schülergruppen außerhalb der Unterrichtszeit im Schulgelände sind formlos beim Schulleiter zu beantragen.


4.7. ANLAGEN

  1. Verhalten bei Feuer oder im Katastrophenfall
  2. Turnhallen und Sportplatzordnung
  3. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung

Letzter Stand der Aktualisierung: 15.08.2011




Anlage 1

VERHALTEN BEI FEUER ODER IM KATASTROPHENFALL

  • Ruhe bewahren !

  • Alarm geben!

· Schulleitung, Sekretariat oder Hausmeister über genauen Brandort informieren. Diese alarmieren die Feuerwehr.

· Alarmierung der gesamten Schule durch Alarmanlage.

· Einsatz der Handfeuerlöscher. Jeder ist verpflichtet, sich über Handhabung und Aufbewahrungsort der Löscher zu informieren.

  • Fenster und Türen schließen!
  • In geordneter Ruhe den Klassenraum verlassen!
    • Gekennzeichnete Fluchtwege nutzen!
    • Garderobe und andere Gegenstände bleiben im Raum.
    • Dokumente ( Klassenbücher, Kurshefte und –bücher, Zensurenlisten etc. ) sind mitzunehmen!
  • Jede Klasse und jeder Kurs begibt sich im Alarmfall unverzüglich auf den unteren Nordhof bzw. auf den Einlasshof.
  • Die Lehrer stellen die Vollzähligkeit der Schüler fest und melden dem Schulleiter bzw. dem Stellvertreter.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Löscharbeiten der Feuerwehr nicht behindert werden!



Anlage 2

TURNHALLEN- UND SPORTPLATZORDNUNG

Der Weg zur Turnhalle und zum Sportplatz führt vom Nordhof direkt zu den Anlagen. Die Nutzung der Willi-Sänger-Straße ist nicht gestattet.

Jeder Benutzer der Turnhalle und des Sportplatzes sollte sich, auf Grund der besonders intensiven Nutzung dieser Anlagen, um einen pfleglichen Umgang bemühen.

Es bedarf sehr großer Mühen zur Erhaltung des Platzes und der Halle.

Folgende Festlegungen sollten daher unbedingt eingehalten werden:


1. TURNHALLE

1.1. Wer die Turnhalle benutzt, bringt Turnschuhe mit !

1.2. In den Umkleideräumen und Toiletten ist auf Sauberkeit zu achten. Unnötige Verunreinigungen bitte vermeiden.

1.3. Die Halle darf nur im Beisein des Sportlehrers bzw. eines Betreuers betreten werden.

1.4. Vor Nutzung sämtlicher Geräte sind diese, auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit hin zu prüfen !

1.5. Für jeden der Sport treibt, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass er das in sicherer und zweckmäßiger Kleidung tut und nach dem Sport die Waschmöglichkeiten nutzt.

1.6. Das Essen und Trinken in der Turnhalle ist nicht erlaubt. Ebenso das Mitbringen von Glasflaschen.

1.7. Aus Sicherheitsgründen müssen Uhren, Ringe , Ketten und andere Schmuckgegenstände, die die Gesundheit des Sporttreibenden bzw. seiner „Mitstreiter“ gefährden, abgelegt werden.

1.8. Es ist darauf zu achten, dass die beiden Fluchttüren geöffnet sind ! Nach der letzten Stunde sind sie zu verschließen, das Licht ist auszuschalten und alle Fenster sowie der Haupteingang müssen geschlossen sein.


mmmmn2. SPORTPLATZ

Der Sportplatz dient dem Schul – und Freizeitsport. Er wird von vielen genutzt und daher ist ein hoher Aufwand an Zeit und Arbeit zu seiner Pflege erforderlich.

Bitte folgendes besonders beachten:


2.1. Benutzung des Platzes nur unter Aufsicht eines Lehrers oder Betreuers.

2.2. Verunreinigungen des Platzes sollen vermieden werden! Insbesondere sind die Flächen von Glas, Stöcken, Steinen u.ä. freizuhalten. Unfallgefahr !

2.3. Die einzelnen Sportanlagen dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden (z.B. Kugelstoßen auf dem Rasen).

2.4. Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten !


Anlage 3

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung

(Grundlage bildet das Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg sowie die Verordnung über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen )


NNSchulbummelei

Tägliche Eintragung jedes Versäumnisses durch den Fachlehrer in die Übersicht im Lehrerzimmer.

Wöchentliche Abrechnung durch den Klassenleiter verbunden mit einer Information der Eltern. ( s. Orientierungspunkte )

Einladung der Eltern zur Schulleitung.

Einleitung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 64 BrbgSchulG Beantragung der Verhängung eines Zwangsgeldes.

Beim tageweisen Fehlen ohne Entschuldigung informiert der Klassenlehrer die Eltern und den Schulleiter. Dieser gibt die Meldung an den Schulträger bzw. die Schulaufsicht weiter.


Ahndung von Verstößen

1. Zunächst werden mit den SchülerInnen Gespräche geführt. Über die Einbeziehung der Eltern, der Streitschlichter oder der Polizei wird je nach Situation entschieden.

2. Sind die SchülerInnen uneinsichtig bzw. wiederholen sich Verstöße, erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 64 BrbgSchulG.

3. Bei Verstößen können die SchülerInnen auch zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet- werden.

4. Grobe Körperverletzungen, Erpressung, Drogen- und Waffenbesitz und Schmierereien kommen sofort zur Anzeige.

 


Kontakt

Oberschule Brandenburg Nord

Brielower Straße 2

14770 Brandenburg

Tel. 03381 302234

Fax 03381 303870

sekretariat@nord.schule-brandenburg.de

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