Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10
Alle Schülerinnen und Schüler legen
1. eine schriftliche Prüfung in Deutsch,
2. eine schriftliche Prüfung in Mathematik und
3. eine schriftliche Prüfung im Fach Englisch sowie eine mündliche Prüfung in einer spätestens in der Jahrgangsstufe 7 begonnenen Fremdsprache ab.
Eine Schülerin oder ein Schüler kann mit Zustimmung der Eltern zusätzlich eine mündliche Prüfung (freiwillige Zusatzprüfung) in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach der Wochenstundentafel beantragen, nicht jedoch in dem Fach der mündlichen Prüfung gemäß Nr. 3.
Darüber hinaus können bis zu zwei weitere freiwillige Zusatzprüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfungen gemäß Nr. 1 und 2 beantragt werden, wenn dadurch ein bisher nicht erreichter Abschluss, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder die Versetzung erreicht werden kann.
Genauere Informationen unter: Sek I-Verordnung im MBJS